Das Finanzierungskarussell

Der Unternehmer A plant, seine aktive Tätigkeit in den nächsten zehn Jahren einzustellen, nach dem Auszug der Kinder das viel zu große Eigenheim zu verkaufen und mit seiner Ehefrau in einer kleinen, nicht minder feinen, Stadtwohnung einen schönen und interessanten dritten Lebensabschnitt zu verbringen. München soll es werden, in der Nähe der Kinder. Schon heute halten beide sich öfter in dieser Stadt auf. Sie interessieren sich für eine schöne Wohnung in einem feinen Münchner Stadtteil, Kaufpreis € 1,2 Mio. Der Kaufpreis soll teilweise mit Kredit finanziert werden.

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Umsatzsteuersätze – Befristete Senkung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Die Corona-Krise bestimmt im Jahr 2020 das gesamte Alltags- und Wirtschaftsgeschehen. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich mit zahlreichen gesetzgeberischen Maßnahmen hierauf reagiert, um das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht der Gesamtwirtschaft annähernd in notwendiger Ausgewogenheit zu halten.
Eine wirtschaftliche Maßnahme ist insoweit das sog. „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“, welches neben zahlreichen, weiteren Einzelmaßnahmen insbesondere eine temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze im Absenkungszeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 vorsieht.
Was Sie hierbei genau beachten müssen, erfahren Sie auszugsweise auf den nachfolgenden Seiten.

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Kfz: Wie man den Anscheinsbeweis widerlegen kann

Der sog. Anscheinsbeweis, dass ein betriebliches Kfz auch privat genutzt wird, kann dadurch widerlegt werden, dass der Unternehmer privat noch ein anderes Fahrzeug besitzt, dessen Status und Gebrauchswert mit dem des unternehmerischen Kfz vergleichbar ist. Ein älterer Mercedes Benz C 280 T (Baujahr 1997), der privat genutzt wird, ist mit einem Fiat Doblo Easy 2.0 16V Multijet (Baujahr 2012), der sich im Betriebsvermögen befindet, unter diesen Gesichtspunkten vergleichbar, so dass für den Fiat keine Privatnutzung als Entnahme angesetzt werden muss.

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Corona: Steuerhilfegesetze beschlossen

Der Bundestag hat mit dem sog. Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschiedet. Neben einem ermäßigten Steuersatz für bestimmte Gastronomie-Umsätze enthält das Gesetz eine Freistellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und eine gesetzliche Grundlage für den sog. Corona-Bonus i. H. von 1.500 €.

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Zinsen werden vorläufig festgesetzt

Die Finanzverwaltung ordnet an, dass Zinsfestsetzungen künftig mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Damit reagiert sie auf die verfassungsrechtlich umstrittene Frage, ob der Zinssatz von 6 % für Nachzahlungszinsen bei Steuernachforderungen überhöht ist. Bei einer Zinsfestsetzung mit einem Vorläufigkeitsvermerk (vorläufigen Zinsfestsetzung) sind Einsprüche gegen die Zinsfestsetzung nicht mehr erforderlich, soweit die Höhe des Zinssatzes angegriffen wird.

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